Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten für die oben genannte Konzertveranstaltung.
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennt der Käufer diese AGB an, sofern sie wirksam in den Kaufvertrag einbezogen wurden. Die AGB sind vor Abschluss des Ticketkaufs zugänglich zu machen.
2. Eintrittskarten und Einlass
Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt, sofern auf der Karte nichts anderes angegeben ist.
Die Eintrittskarte ist bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Verlust oder Beschädigung besteht kein automatischer Anspruch auf Ersatz. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Der Veranstalter kann den Zutritt verweigern, wenn keine gültige Eintrittskarte vorgelegt wird, gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder berechtigte Sicherheitsgründe entgegenstehen.
3. Eintrittspreise und Ticketgebühren
Es gelten die beim Kauf ausgewiesenen Eintrittspreise sowie gegebenenfalls zusätzlich ausgewiesene Gebühren.
Maßgeblich ist der Preis, der dem Käufer vor Abschluss des jeweiligen Kaufvorgangs angezeigt wird.
4. Rückgabe, Umtausch und Widerruf
Für Eintrittskarten zu Veranstaltungen mit einem festgelegten Termin oder Zeitraum besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen der Ausnahme für Freizeitbetätigungen mit festem Termin erfüllt sind.
Ein freiwilliger Umtausch oder eine Rückgabe aus persönlichen Gründen ist ausgeschlossen, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich etwas anderes anbietet.
Bei einer Absage, Verlegung oder wesentlichen Änderung der Veranstaltung bleiben die gesetzlichen Ansprüche der Ticketinhaber unberührt.
5. Programmänderungen und Veranstaltungsablauf
Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen am Programm, an der Reihenfolge der Auftritte sowie an den vorgesehenen Beginn- und Endzeiten vorzunehmen, sofern hierfür sachliche Gründe bestehen und die Änderung für die Besucher zumutbar ist.
Änderungen einzelner Künstler oder Bands werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften behandelt. Bei einer wesentlichen Änderung oder Absage bleiben die gesetzlichen Ansprüche der Besucher unberührt.
Die Veranstaltung endet planmäßig spätestens um 24:00 Uhr, sofern nicht anders angekündigt oder behördlich zugelassen.
6. Altersbeschränkungen und Jugendschutz
Für den Zutritt zur Veranstaltung gelten folgende veranstalterseitige Altersregelungen. Gesetzliche Bestimmungen und behördliche Auflagen bleiben unberührt.
6.1 Kinder von 6 bis einschließlich 12 Jahren
Kinder dieser Altersgruppe erhalten freien Eintritt.
Der Zutritt ist nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person, beispielsweise eines Elternteils, gestattet.
Die Begleitperson muss während der Veranstaltung anwesend sein und die Aufsicht über das Kind übernehmen.
Ob ein kostenloses Ticket benötigt wird, richtet sich nach den Hinweisen des Veranstalters beziehungsweise des Ticketanbieters.
6.2 Jugendliche von 13 bis einschließlich 15 Jahren
Der Zutritt ist nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person ab 18 Jahren gestattet.
Eine erziehungsbeauftragte Person muss wirksam mit der Wahrnehmung der Aufsicht beauftragt worden sein und diese tatsächlich übernehmen.
Die Begleitperson muss während der Veranstaltung anwesend sein.
Die Erziehungsbeauftragung ist auf Verlangen schriftlich nachzuweisen. Hierfür kann ein vom Veranstalter akzeptierter Nachweis („Muttizettel“) verwendet werden.
6.3 Jugendliche ab 16 Jahren
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen die Veranstaltung grundsätzlich ohne Begleitperson besuchen, sofern die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und behördlichen Auflagen dies zulassen.
Voraussetzung ist insbesondere, dass die Veranstaltung innerhalb der gesetzlich zulässigen Aufenthaltszeiten endet.
Die Veranstaltung endet planmäßig spätestens um 24:00 Uhr.
6.4 Allgemeine Bestimmungen
Ein geeigneter Altersnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
Die gesetzlichen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes sowie behördliche Auflagen haben Vorrang vor diesen Veranstalterregelungen.
Bei fehlenden Nachweisen oder nicht erfüllten Zutrittsvoraussetzungen kann der Einlass verweigert werden.
7. Hausordnung und Verhalten auf der Veranstaltung
Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes und des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.
Insbesondere untersagt sind:
- das Mitführen gesetzlich verbotener Waffen oder sonstiger gefährlicher Gegenstände;
- gewalttätiges, bedrohliches oder belästigendes Verhalten;
- die Gefährdung anderer Besucher oder Mitwirkender;
- das unbefugte Betreten abgesperrter Bereiche;
- die erhebliche Störung des Veranstaltungsablaufs.
Bei erheblichen Verstößen kann der Veranstalter Besucher von der Veranstaltung ausschließen. Ob in diesem Fall ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.
8. Video- und Tonaufzeichnungen
Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter oder beauftragte Personen Video- und Tonaufnahmen mit mehreren Kameras angefertigt.
Die Aufzeichnungen können insbesondere umfassen:
- die vollständigen Auftritte der auftretenden Bands;
- Aufnahmen der Bühne und der Veranstaltungsatmosphäre;
- Übersichts- und Publikumsaufnahmen;
- Bild- und Tonaufnahmen, auf denen einzelne Besucher möglicherweise erkennbar sind.
Die Aufnahmen sind zur Dokumentation und späteren Veröffentlichung vorgesehen. Als Veröffentlichungswege kommen insbesondere die Website des Veranstalters, Video- und Social-Media-Plattformen sowie weitere Kommunikations- und Veröffentlichungswege in Betracht.
Die Besucher werden durch Hinweise am Veranstaltungsort und, soweit verfügbar, über die Veranstaltungs- und Ticketinformationen auf die Aufzeichnungen hingewiesen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzhinweise des Veranstalters. Diese enthalten nähere Angaben zu den Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen und Betroffenenrechten.
Diese Regelung stellt keine pauschale Einwilligung jedes Besuchers in sämtliche Aufnahmen und Veröffentlichungen dar. Soweit eine Einwilligung gesetzlich erforderlich ist, wird sie gesondert eingeholt. Die gesetzlichen Rechte der Besucher bleiben unberührt.
9. Foto- und Tonaufnahmen durch Besucher
Besucher dürfen eigene Aufnahmen nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, der Hausordnung und etwaiger Hinweise vor Ort anfertigen.
Professionelle Aufzeichnungen, vollständige Konzertmitschnitte, kommerzielle Aufnahmen oder Übertragungen der Auftritte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters sowie gegebenenfalls der erforderlichen Rechteinhaber.
10. Unterbrechung, Abbruch und Absage
Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnungen, technischer Störungen oder anderer erheblicher Umstände unterbrechen, verlegen oder abbrechen.
Gesetzliche Ansprüche der Besucher, insbesondere bei einer Absage oder wesentlichen Änderung, bleiben unberührt.
11. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
12. Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbesondere über Video- und Tonaufnahmen, sind den gesonderten Datenschutzhinweisen des Veranstalters zu entnehmen.
Die Datenschutzhinweise sind unter folgender Adresse abrufbar:
https://stade-metal-fest.de/event-datenschutz
Alternativ können sie über einen am Veranstaltungsort bereitgestellten QR-Code aufgerufen werden.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Veranstalter: Tim Ziegeler
Stand: 16.07.2026